AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 02.06.2021
A) Allgemeine Werkstattbedingungen
der
Reifen Simon e.K.
Inhaberin Anja Simon-Herber
Fuldaer Straße 35
36381 Schlüchtern
Telefon: +49 (0) 6661-9669-0
Telefax: +49 (0) 6661-9669-88
E-Mail:
(nachfolgend auch "wir" oder "uns")
für die Durchführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen in unseren Werkstätten.
Vertragsschluss
Der Vertragsschluss kommt durch Annahme der von Ihnen beauftragten Werkstattarbeiten in einem Auftragsschein zustande (Werkstattauftrag). Der erteilte Werkstattauftrag ermächtigt uns dazu, Unteraufträge für die Durchführung des Werkstattauftrags auch an Subunternehmer zu erteilen und Probefahrten sowie alle sonstigen erforderlichen Fahrten mit dem überlassenen Kraftfahrzeug durchzuführen. Ein Anspruch auf die Erstattung der hierbei verbrauchten Verbrauchsstoffe (Antriebmittel, Schmiermittel etc.) besteht nicht.
Kostenvoranschlag
Die im Auftragsschein benannten Preise stellen lediglich unverbindliche Preisangaben dar, die bei der Durchführung des Werkstattauftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei uns ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen. Wünschen Sie demgegenüber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem die voraussichtlich anfallenden Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufgeführt sind. Wird ein solcher Kostenvorschlag erstellt, sind wir an die darin getätigten Angaben bis zum Ablauf von zwei Wochen ab Ausgabe gebunden.
Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages können Ihnen gesondert in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird auf Grund des Kostenvoranschlages ein Werkstattauftrag binnen der vorstehenden Zwei-Wochen-Frist erteilt, so werden die Kosten für den Kostenvoranschlag mit dem Werkstattauftrag verrechnet. Ein erteilter Kostenvoranschlag darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers mehr als nur geringfügig überschritten werden.
Fertigstellung
Wir verpflichten uns, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin (verbindlicher Fertigstellungstermin) einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Werkstattauftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, so haben wir Ihnen unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
Halten wir bei Werkstattaufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen verbindlichen Fertigstellungstermin länger als 48 Stunden schuldhaft nicht ein, so haben wir Ihnen ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie haben das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Werkstattauftrages unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist lediglich nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. XI (Haftung) geschuldet.
Wenn wir einen verbindlichen Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder erheblicher Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden, insbesondere durch Ausbleiben von Fachkräften oder von Zulieferungen, nicht einhalten können, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen, insbesondere auch nicht durch Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder durch Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Wir sind jedoch verpflichtet, Sie über die Verzögerungen zu unterrichten und bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.
Abnahme / Annahmeverzug
Die Abnahme der Werkstattarbeiten erfolgt in dem Betrieb, in dem die Werkleistung von Ihnen in Auftrag gegeben wurde, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sie kommen in Annahmeverzug, wenn Sie es versäumen, den Auftragsgegenstand innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Überlassung der Rechnung abzuholen und wir Sie zur Abholung aufgefordert haben. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage. Der Auftragsgegenstand kann in diesem Fall nach unserem billigen Ermessen auch an einem anderen Ort als unserem Betrieb aufbewahrt werden.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf Sie über. Der Abnahme steht es gleich, wenn Sie im Verzug der Annahme sind.
Befinden Sie sich mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, können wir pauschal die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen in diesem Fall zu Ihren Lasten. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; eine etwaig pauschal geltend gemachte ortsübliche Aufbewahrungsgebühr ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal geltend gemachte ortsübliche Aufbewahrungsgebühr entstanden ist.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind spätestens bei Aushändigung des Auftragsgegenstandes zu leisten. Zahlungen sind grundsätzlich bar zu leisten; die Akzeptanz anderer Zahlungsmittel bleibt uns vorbehalten. Sind Sie Unternehmer, können Sie gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn Ihre Forderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann in diesem Fall nur geltend gemacht machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Werkstattauftrag beruht.
Wir sind berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Rechnungslegung, Kontenabstimmung
Sind Sie Unternehmer, müssen Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge oder Kontenabstimmungen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks geltend gemacht werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Abrechnung. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, so können sowohl Sie als auch wir deren Richtigstellung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt verlangen.
Pfandrecht
Uns steht wegen einer Forderung aus dem Werkstattauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Werkstattauftrages in unseren Besitz gelangten Sachen des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Mängel
Mängel der Werkstattarbeit sollen uns unverzüglich nach ihrer Feststellung angezeigt und genau bezeichnet werden.
Kosten der Nachbesserung, die daraus resultieren, dass Sie als Unternehmer, die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht haben, tragen Sie.
Sind Sie Unternehmer und wird bei Reparaturarbeiten der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, können Sie sich mit unserer vorherigen Zustimmung an einen anderen Fachbetrieb wenden. In diesem Fall haben Sie dort anzugeben, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung von uns handelt und dass ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist für uns zur Verfügung zu halten sind. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Fremdteileinbau, provisorische Reparaturen
Grundsätzlich lehnen wir einen Fremdteileinbau ab. Im Fall des Fremdteileinbaus (Einbau von durch Sie mitgebrachten Teilen und Zubehör, Verwendung von Ihnen mitgebrachter Schmierstoffe etc.) übernehmen wir keine Haftung hinsichtlich der Mangelfreiheit der verwendeten Fremdteile. Wenn auf Ihren Wunsch eine provisorische/behelfsmäßige Reparatur oder Instandsetzung durchgeführt wird, gewährleisten wir die Ordnungsgemäßheit unserer Leistungen nur dahingehend, dass es sich bei den Leistungen um ein Provisorium von eingeschränkter Haltbarkeit handelt.
Eigentumsvorbehalt
Soweit von uns eingebaute Zubehör- und Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden oder im Übrigen käuflich von Ihnen erworben worden sind, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Zubehör- und Ersatzteile dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Im Falle eines solchen Zugriffs haben Sie die Pflicht, uns unverzüglich zu informieren.
Sind Sie Unternehmer, gilt darüber hinaus das Folgende:
Sie sind verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere sind sie verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, haben Sie diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich Ihre Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen Sie, treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Haftung
Wir haften für einen von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Darüber hinaus haften wir, soweit uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, insbesondere nicht für durch Dritte erfolgte Beschädigungen der uns während der Auftragsdauer überlassenen Kraftfahrzeuge sowie für Diebstahl, für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich von uns in Verwahrung genommen sind. Wir empfehlen generell, keinerlei solcher Wertsachen im Fahrzeug zu belassen.
Eine Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungs- sowie Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. In jedem Fall sollen Sie uns jeden Schaden, für den wir Ihrer Ansicht nach aufkommen sollen, unverzüglich anzeigen und genau bezeichnen.
Jedwede persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit an dem Auftragsgegenstand verursachte Schäden ist ausgeschlossen; die Haftung nach den vorstehenden Absätzen bleibt davon unberührt.
Verjährung
Sind Sie Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln hinsichtlich eines Werks, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, ein Jahr. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die vorstehende Regelung gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln, diese verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche, welche nicht auf einem Mangel des Werks beruhen. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 634a Abs. 3 BGB und §§ 12, 13 ProdHaftG).
Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden können. Wir sind jedoch weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns Schlüchtern.
Sind Sie Unternehmer, gelten die vorstehenden Geschäftsbedingungen auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und Ihnen. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen, die wir nicht ausdrücklich anerkannt haben, verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
B) Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop
I. Präambel, Vertragspartner
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung aller Artikel, die durch Reifen Simon e.K., Inhaberin Anja Simon-Herber (nachfolgend auch: "wir" oder "uns"), im Online-Shop unter www.reifen-simon.com und deren Unterseiten zum Verkauf angeboten werden. Der Kaufvertrag kommt dabei ausschließlich mit Reifen Simon e.K., Inhaberin Anja Simon-Herber, Fuldaer Straße 35, 36381 Schlüchtern, Telefon: +49 (0) 6661-9669-0, Handelsregisternummer: HRA Nr. 91277, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE202731101, zustande.
Die Vertragssprache ist Deutsch; das ausschließliche Liefergebiet ist Deutschland. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.
II. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss, zwischen Kunden (nachstehend auch: "Sie", "Ihnen") und uns gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Verkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte über Lieferungen mit Ihnen. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern wir deren Geltung nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Der Geltungsausschluss gilt auch für den Fall, dass wir eine Kundenbestellung in Kenntnis der abweichenden Kundenbedingungen vorbehaltslos annehmen und ausführen.
III. Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des "Kaufen"-Buttons geben Sie eine verbindliche Bestellung über die in Ihrem Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt durch gesonderte Nachricht unmittelbar nach deren Eingang bei uns. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Annahme durch uns erfolgt durch Versenden einer gesonderten Versandbestätigung oder durch Versand der Ware innerhalb von fünf Werktagen ab Eingang Ihrer Bestellung. Ein Vertrag kommt erst durch diese gesonderte Annahmeerklärung von uns zustande.
Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen oder Abbildungen, die Angabe von technischen Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln stellen nur dann Garantieerklärungen dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
Abweichungen des Liefergegenstands von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen, anderer einschlägiger technischer Normen sowie innerhalb branchenüblicher Toleranzen zulässig.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Preise in unserem Online-Shop sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ausschließlich aller sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben und Versicherung. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen sind ggf. anfallende Versandkosten oder Kosten für besondere Lieferservices von Ihnen zu tragen. Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnen wir zusätzlich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag.
Ihnen stehen die beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung wird spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum erfolgen. Die Vorabankündigung wird Ihnen auf der von uns versandten Rechnung mitgeteilt.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit keine individuell vereinbarten Zahlungsziele getroffen wurden, ohne Abzug fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
Falls eine Abbuchung von Ihrem Konto per Lastschrifteinzug aus von Ihnen zu vertretenden Gründen scheitert, haben Sie uns die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.
Sie können nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie unsere Ansprüche stammen.
Wir können vor der Auslieferung Sicherheitsleistung verlangen, falls nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit erkennbar wird, durch die ein uns zustehender Anspruch gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder einer Pfändung. Verweigern Sie die Sicherheitsleistung innerhalb einer Ihnen gesetzten, angemessenen Frist, können wir von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Sonstige Rechte unsererseits bleiben unberührt.
V. Rechnungslegung, Kontenabstimmung
Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung, Kontoauszüge, Kontenabstimmungen müssen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen nach Zugang des betreffenden Schriftstücks geltend gemacht werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung der Abrechnung. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, so können sowohl Sie als auch wir auch zu einem späteren Zeitpunkt deren Richtigstellung verlangen.
VI. Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Waren, Selbstbelieferungsvorbehalt
Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass einige Artikel schneller ausverkauft sind als beabsichtigt. Eine Liefergarantie wird nicht gegeben. Sollten wir nach Eingang Ihrer Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei uns verfügbar ist oder nur mit zeitlicher Verzögerung geliefert werden kann, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber werden wir Sie unverzüglich informieren; bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen in diesem Fall ebenfalls unverzüglich rückerstattet.
VII. Lieferung
Mit der Übergabe des Vertragsgegenstands an einen Beförderer oder eigene die Beförderung durchführende Personen, spätestens jedoch mit Verlassen der Verkaufsstelle, des Lagers oder - auch bei Streckengeschäften - des Lieferwerks, geht die Gefahr auf Sie über. Verzögert sich die Versendung oder Entgegennahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr bereits mit Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft o.ä. auf Sie über.
Eine Lieferung kann, bedingt durch Größe und Gewicht der einzelnen Artikel, aus mehreren Paketen bestehen. Während der Bearbeitung durch den Paketdienst können diese Sendungen voneinander getrennt und an unterschiedlichen Werktagen zugestellt werden.
Zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt. Bei Anfertigungs- oder Standardpackungsware sind wir zu Mehr- oder Minderlieferungen in branchenüblichem Umfang, mindestens aber bis zu 10%, befugt.
Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen. Änderungswünsche nach Auftragserteilung können nur berücksichtigt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Zahlungen für offene Mengen aus Abrufaufträgen werden mit Ablauf des vereinbarten Endtermins unabhängig vom Lieferstand des Abrufauftrags fällig. Ist kein Endtermin vereinbart, sind wir spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss berechtigt, die restlichen Zahlungen fällig zu stellen.
Für Warenumtausch aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, berechnen wir eine anteilige Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwerts, mindestens jedoch € 10,00. Für die Rückholung werden die Transportkosten nach Aufwand berechnet. Sie tragen die Gefahr während des Rücktransportes einer Lieferung, soweit der Rücktransport nach einem durch uns erklärten Rücktritt aufgrund einer Pflichtverletzung durch Sie oder aus Kulanz erfolgt.
In Einzelfällen und nur nach entsprechender gesonderter Vereinbarung können Sie die von Ihnen bestellte Lieferung in einer unserer Filialen abholen. In diesem Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung, sobald die Bestellung zur Abholung bereitsteht. Sie sind verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung abzuholen. Zur Abholung sind die Rechnung, die Bestellbestätigung oder die Abholbenachrichtigung sowie ein von einer Behörde ausgestellter Ausweis mit Foto, der Ihre Meldeadresse enthält (z.B. Personalausweis) vorzulegen. Holen Sie die Bestellung nach Ablauf von 7 Tagen ab Erhalt der ersten Benachrichtigung zur Abholung nicht ab, behalten wir uns das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhalten Sie eine Gutschrift über den bezahlten Kaufpreis in der Form der ursprünglichen Bezahlung.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum.
Sie sind verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf Sie übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere sind Sie verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, haben Sie diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.
Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen freizugeben, soweit Ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
IX. Haftung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Vorstehender Absatz gilt auch zu Gunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
X. Mängelansprüche
Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Nach Eingang der bestellten Ware haben Sie diese umgehend auf Vollständigkeit und/oder etwaige Mängel hin zu untersuchen und unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Wareneingang eine Unvollständigkeit oder etwaige Mängel uns gegenüber mittels schriftlicher Mängelanzeige zu rügen. Die Annahme der Lieferung wegen unerheblicher Mängel darf nicht verweigert werden. Bei zum Einbau oder sonstigen zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Bei versteckten Mängeln hat deren Rüge unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels zu erfolgen.
Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
Soweit wir Ihnen eine Ware mit einer Herstellergarantie liefern, setzt eine Inanspruchnahme von uns aus § 437 BGB eine vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Wir werden Ihnen in diesem Fall die für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller zugänglich machen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen Kaufpreis bezahlt haben.
Nachbesserung oder Neuerbringung der Lieferung erbringen wir grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben.
In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
Kosten der Nachbesserung, die daraus resultieren, dass Sie die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht hat, tragen Sie.
XI. Schlussbestimmung
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand im Geschäftsverkehr zwischen Ihnen und uns ist Schlüchtern.